Es ist der Sinn des Arbeitszeitgesetz(ArbZG) die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Zitat:
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§ 1 Zweck des Gesetzes
Zweck des Gesetzes ist es,
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die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland und in der ausschließlichen Wirtschaftszone bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern sowie
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den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung der Arbeitnehmer zu schützen. „
Für die Nacht- und Schchtarbeit heißt das:
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§ 6 Nacht- und Schichtarbeit
(1) Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen.“
Was aber gilt als gesichert?
Als gesichert gilt z.B.:
- Schichtpläne sollen vorhersagbar und überschaubar sein. Daher muss rechtzeitig über den Schichtplan informiert werden.
- Regelmäßige freie Wochenenden müssen gegeben sein.
- Aufgestellte Schichtpläne werden von betrieblicher Seitemöglichst zuverlässig eingehalten.
- Arbeitgeber vermeiden kurzfristige Änderungen der Pläne.
- Lage, Länge und Abfolge der Arbeitszeiten entwickeln die Beschäftigten mit. Sie brauchen Spielraum für individuelle Wünsche.
- Es werden weniger als acht Schichten in einer Folge geplant. Freie Tage stehen fest im Plan.
- Schichtarbeiter/innen sollten zusätzliche freie Tage im Jahr haben.
- Vorwärtswechsel der Schichten bei kontinuierlichen Schichtsystemen (erst Früh-, dann Spät-, dann Nachtschicht) begünstigen Schlaf und allgemeines Wohlbefinden.
- Geteilte Schichten werden bei der Planung gemieden.
Auf diese Grundsätze darf sich jede Beschäftigte berufen!