Ja! In der Praxis werden häufig Wahlvorstände durch Betriebsratsmitglieder besetzt. Dafür gibt es eine Reihe von betrieblichen Gründen:
- Die BR-Wahl ist von diesen Mitgliedern bereits häufiger organisiert worden und sie kennen die rechtlichen Vorschriften.
- Es finden sich nur sehr schwer Kollegen, die sich für so eine Aufgabe freiwillig melden und nicht auch BR werden wollen.
- Der BR will vermeiden, dass „schwierige Gruppen“ den Betriebsrat erobern.
- Es kann besser kontrolliert werden, dass eine Persönlichkeitswahl stattfindet und nicht in letzter Sekunde Listen auftauchen.
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Also, es kann jeder für ein Betriebsratsmandat kandidieren, der die Voraussetzungen erfüllt, also auch ein Wahlvorstandsmitglied.